Urheber- und Medienrecht
ZWIPF ROSENHAGEN RECHTSANWÄLTE beraten ihre Mandanten im Urheberrecht, im Unterlagenschutz sowie in Lizenzangelegenheiten.
Die Anwälte von ZWIPF ROSENHAGEN RECHTSANWÄLTE gestalten Verträge u.a. für Kulturinstitutionen wie Orchester, Theater, Museen, Stiftungen, künstlerisch tätige Einzelpersonen und Verlage und beraten hierzu umfassend. Dazu gehören Konzert- und Aufführungsverträge, Gastspiel- und Tourneeverträge, Kooperationsverträge, Agenturverträge, Autorenverträge, Lizenzvereinbarungen, Gesellschaftsverträge und Stiftungssatzungen.
Darüber hinaus beraten wir auch Unternehmen aller Art im Zusammenhang mit den urheberrechtlich relevanten Fragen rund um das Recht der Informationstechnologie und der digitalen Wirtschaft. So gehören auch Unternehmen aus dem Bereich der Neuen Medien, die wir in allen medienrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere in Fragen des Telemedienrechts, Jugendmedien- und Datenschutzrechts, beraten, zu unseren Mandanten.