Öffentliche Auftragsvergabe

ZWIPF ROSENHAGEN RECHTSANWÄLTE beraten Unternehmen in ihrer Stellung als Bewerber oder Bieter in Beschaffungsvorhaben der öffentlichen Auftraggeber und vertreten Unternehmen in Verfahren der Rügen, Nachprüfungen und gerichtlichen Vergaberechtsstreitigkeiten. Unsere langjährige Expertise in der Gestaltung von Vergabeverfahren auf der Seite der öffentlichen Auftraggeber gewährleistet unser Verständnis auch für „die andere Seite“, welche ungleich schwierigere Aufgaben zu lösen hat, weil zunehmend „vergabefremde Aspekte“ und eine nicht mehr zu übersehende Spruchpraxis der Vergabekammern und Vergabesenate gehandhabt werden müssen.

Unsere Beratungspraxis umfasst insbesondere:

  • die Prüfung einer Vergabeunterlage nach auffälligen Fehlern
  • das rechtsschutzerhaltende Rügen von Vergabefehlern
  • das Betreiben von Schadenersatzverfahren gegen rechtswidrig ausgeschlossene Bieter
  • die Begleitung von Bietern in „Aufklärungsgesprächen“
  • die Gestaltung von Vergabeverfahren unterhalb und überhalb der EU-Schwellenwerte
  • die Entwicklung von Eignungs- und Zuschlagsmatrices
  • die Erarbeitung von Vergabehandbüchern, Formularen und Checklisten
  • die Rechtschutzdurchsetzung und -Abwehr in Verfahren nach den Landesvergabegesetzen
  • die Erstellung einer rügefesten Vergabedokumentation
  • Schulungen zu vergaberechtlichen Sachverhalten

 

Ansprechpartner:

Michael Schönfelder
E-Mail: schoenfelder@zrp.de